Stromer OMNI nach Ende des Mobilfunkvertrags: Welche Funktionen eingeschränkt werden
Nach dem Ende des Mobilfunkvertrags können bei Stromer OMNI vor allem Funktionen eingeschränkt sein, die das Fahrrad über das Mobilfunknetz mit dem Stromer-Konto und der App verbinden. Dazu können Standortübertragung, Fernzugriff, Benachrichtigungen und die Synchronisierung von Fahrdaten gehören. Der elektrische Antrieb und die Bedienung direkt am Fahrrad sind davon nicht automatisch betroffen. Welche Dienste tatsächlich …